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Aktu­ell liegt dank eher nas­sem Wet­ter im Mai die Wald­brand­ge­fahr noch auf Stu­fe 1, da der Boden aus­rei­chend feucht ist.

Mit dem Beginn des Som­mers und mehr­heit­lich war­mem Wet­ter ist aber mit einem Anstieg der Gefah­ren­stu­fe zu rech­nen. Sie fin­den die aktu­el­le Gefah­ren­stu­fe auf unse­rer Web­site in der rech­ten Sei­ten­leis­te oder auf der Web­site des Kan­tons St.Gallen. Feu­er­ver­bo­te in Wald und Wal­des­nä­he oder auch gene­rel­le Feu­er­ver­bo­te kön­nen durch den Kan­ton oder auch durch die jewei­li­gen Gemein­den ver­hängt werden.

Beach­ten Sie vor dem Ent­fa­chen eines Feu­ers die aktu­ell gel­ten­den Vorschriften.

All­ge­mei­ne Ver­hal­tens­re­geln beim Feu­ern im Frei­en:

  • Feu­er im Frei­en nur mit gröss­ter Vor­sicht ent­fa­chen oder das Feu­ern im Frei­en ganz unterlassen.
  • Infor­ma­tio­nen im Inter­net, am Radio und Fern­se­hen sowie in Zei­tun­gen beach­ten; Feu­er­ver­bo­te unbe­dingt einhalten!
  • Bren­nen­de Ziga­ret­ten und Zünd­höl­zer nie sorg­los wegwerfen.
  • Beim Gril­lie­ren mög­lichst fest­ein­ge­rich­te­te Feu­er­stel­len ver­wen­den und nicht auf dem nack­ten Boden feuern.
  • Ent­fach­te Feu­er immer beob­ach­ten und all­fäl­li­ger Fun­ken­wurf sofort löschen.
  • Feu­er­stel­len und deren Umge­bung nur im abso­lut gelösch­ten Zustand verlassen.
  • Bei star­ken und böigen Win­den auf Feu­er im Frei­en unbe­dingt verzichten.
  • Feu­er­werks­kör­per nur an Orten mit aus­drück­li­cher Bewil­li­gung der Stand­ort­ge­mein­de abfeuern.