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Am Mitt­woch, 4. Febru­ar 2026, fin­det in der gan­zen Schweiz der Sire­nen­test statt. Mit dem Test wer­den die rund 5’000 Sire­nen Jahr für Jahr über­prüft, damit sie im Ereig­nis­fall zuver­läs­sig alar­mie­ren. Zum Test gehö­ren auch Mel­dun­gen via die Alertswiss-App.

Das Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz (BABS) for­dert die Bevöl­ke­rung auf, den Test als Gele­gen­heit zur Über­prü­fung der per­sön­li­chen Vor­sor­ge im Hin­blick auf ein Ereig­nis zu nutzen.

Jeweils am ers­ten Mitt­woch des Monats Febru­ar wird in der gan­zen Schweiz die Funk­ti­ons­be­reit­schaft der Sire­nen getes­tet. Unter­neh­men muss die Bevöl­ke­rung nichts.

2026 wird der Sire­nen­test am 4. Febru­ar durch­ge­führt und fin­det zwi­schen 13.30 und 16.30 Uhr statt.

Aus­ge­löst wird über die Sire­nen um 13.30 Uhr das Zei­chen All­ge­mei­ner Alarm, ein regel­mäs­si­ger auf- und abstei­gen­der Heul­ton von einer Minu­te Dau­er. Bei Bedarf kann der Sire­nen­test bis 14.00 Uhr wie­der­holt werden.

In den Nah­zo­nen unter­halb von Stau­an­la­gen wird ab 14.00 Uhr bis spä­tes­tens 16.30 Uhr der Was­ser­alarm getes­tet. Das Signal besteht aus zwölf tie­fen Dau­er­tö­nen von je 20 Sekun­den in Abstän­den von jeweils 10 Sekunden.

Alertswiss-App

Par­al­lel zur Aus­lö­sung des All­ge­mei­nen Sire­nen­alarms wird am 4. Febru­ar 2026 von jedem Kan­ton und vom Fürs­ten­tum Liech­ten­stein eine Mel­dung der Stu­fe Infor­ma­ti­on via Alerts­wiss-App aus­ge­löst. Mit die­sem Vor­ge­hen wird das Ver­sen­den einer sehr gros­sen Zahl von Push-Mel­dun­gen geprüft; gleich­zei­tig soll die Infor­ma­ti­ons­mel­dung sicher­stel­len, dass der Sire­nen­test nicht für einen ech­ten Alarm gehal­ten wird.

Mel­dun­gen der Stu­fe Infor­ma­ti­on lösen kei­nen Sire­nen­ton auf dem Smart­phone aus. Das Aus­lö­sen die­ses Alarm­tons ist ech­ten Alar­men vorbehalten.

Was tun bei einem echten Alarm?

Wenn der All­ge­mei­ne Alarm aus­ser­halb eines ange­kün­dig­ten Sire­nen­tests ertönt, bedeu­tet dies, dass eine Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung besteht. In die­sem Fall ist die Bevöl­ke­rung auf­ge­for­dert, sich über die Alerts­wiss-App oder ‑Web­site (www.alert.swiss) zu infor­mie­ren oder Radio zu hören, die Anwei­sun­gen der Behör­den zu befol­gen und die Nach­barn zu informieren.

Der Was­ser­alarm bedeu­tet, dass eine unmit­tel­ba­re Gefähr­dung unter­halb einer Stau­an­la­ge besteht. In die­sem Fall ist die Bevöl­ke­rung auf­ge­for­dert, das gefähr­de­te Gebiet sofort zu verlassen.

Wei­te­re Hin­wei­se und Ver­hal­tens­emp­feh­lun­gen fin­den sich auf der Web­site des BABS, auf der Alerts­wiss-Web­site sowie im Tele­text der SRG-Sen­der auf den Sei­ten 680 und 681.

Die Alerts­wiss-App ist für die Betriebs­sys­te­me Android und iOS ver­füg­bar. Sie steht im Goog­le Play Store und im App Store von Apple zum kos­ten­lo­sen Down­load bereit.

Weitere Informationen: