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Am Mitt­woch 5. Febru­ar 2025 fin­det in der gan­zen Schweiz der jähr­li­che Sire­nen­test statt. Mit dem Test wer­den die rund 5000 Sire­nen peri­odisch über­prüft, damit sie im Ereig­nis­fall zuver­läs­sig alar­mie­ren. Zum Test gehö­ren auch Mel­dun­gen via die Alertswiss-App.

Testtag: erster Mittwoch im Februar

Jeweils am ers­ten Mitt­woch des Monats Febru­ar wird in der gan­zen Schweiz die Funk­ti­ons­be­reit­schaft der Sire­nen getes­tet. Die Bevöl­ke­rung muss kei­ne Mass­nah­men ergreifen.
2025 wird der Sire­nen­test am 5. Febru­ar durch­ge­führt. Der Sire­nen­test fin­det statt zwi­schen 13.30 und 16:30 Uhr.

Zwei Alarmzeichen

Aus­ge­löst wird über die Sire­nen um 13.30 Uhr das Zei­chen All­ge­mei­ner Alarm, ein regel­mäs­si­ger auf- und abstei­gen­der Heul­ton von einer Minu­te Dau­er. Wenn nötig, kann der Sire­nen­test bis 14.00 Uhr aus­ge­dehnt werden.

In den Nah­zo­nen unter­halb von Stau­an­la­gen wird ab 14.00 Uhr bis spä­tes­tens 16.30 Uhr der Was­ser­alarm getes­tet. Das Signal besteht aus zwölf tie­fen Dau­er­tö­nen von je 20 Sekun­den in Abstän­den von je 10 Sekunden.

Meldung via Alertswiss-App

Par­al­lel zur Aus­lö­sung des All­ge­mei­nen Sire­nen­alarms wird am 5. Febru­ar 2025 von jedem Kan­ton und dem Fürs­ten­tum Liech­ten­stein eine Mel­dung der Stu­fe Infor­ma­ti­on via Alerts­wiss-App aus­ge­löst. Mit die­sem Vor­ge­hen wird das Aus­lie­fern einer sehr gros­sen Zahl von Push-Mel­dun­gen geprüft; gleich­zei­tig soll die Infor­ma­ti­ons­mel­dung sicher­stel­len, dass der Sire­nen­test nicht für einen ech­ten Alarm gehal­ten wird. Die Mel­dung der Stu­fe Infor­ma­ti­on löst kei­nen Sire­nen­ton auf dem Smart­phone aus. Das Aus­lö­sen des Alarm­tons auf dem Mobil­te­le­fon ist ech­ten Alar­men vorbehalten.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der All­ge­mei­ne Alarm aus­ser­halb eines ange­kün­dig­ten Sire­nen­tests ertönt, bedeu­tet dies, dass eine Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung besteht. In die­sem Fall ist die Bevöl­ke­rung auf­ge­for­dert, sich über die Alerts­wiss-App oder ‑Web­site (www.alert.swiss) zu infor­mie­ren oder Radio zu hören, die Anwei­sun­gen der Behör­den zu befol­gen und die Nach­barn zu informieren.

Der Was­ser­alarm bedeu­tet, dass eine unmit­tel­ba­re Gefähr­dung unter­halb einer Stau­an­la­ge besteht. In die­sem Fall ist die Bevöl­ke­rung auf­ge­for­dert, das gefähr­de­te Gebiet sofort zu verlassen.

Wei­te­re Hin­wei­se und Ver­hal­tens­emp­feh­lun­gen fin­den sich auf der Web­site des BABS, auf der Alerts­wiss-Web­site sowie im Tele­text der SRG-Sen­der, Sei­ten 680 und 681.
Die Alerts­wiss-App gibt es kos­ten­los für Android- und für iOS-Sys­te­me. Sie ist down­load­bar im Goog­le Play Store und im App Store von Apple.