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Am Mitt­woch­nach­mit­tag, 2. Febru­ar 2022 fin­det in der gan­zen Schweiz von 13.30 Uhr bis spä­tes­tens 16.00 Uhr der jähr­li­che Sire­nen­test statt. Dabei wird die Funk­ti­ons­be­reit­schaft der Sire­nen des “All­ge­mei­nen Alarms” und auch jener des “Was­ser­alarms” getes­tet. Es sind kei­ne Ver­hal­tens- und Schutz­mass­nah­men zu ergreifen.


Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der gan­zen Schweiz das Zei­chen “All­ge­mei­ner Alarm“, ein regel­mäs­sig auf- und abstei­gen­der Heul­ton von einer Minu­te Dau­er, der nach einem Unter­bruch von zwei Minu­ten noch ein­mal wäh­rend einer Minu­te zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sire­nen­kon­trol­le bis 14.00 Uhr wei­ter­ge­führt wer­den. Ab 14.15 Uhr bis spä­tes­tens 16.00 Uhr wird im gefähr­de­ten Gebiet unter­halb von Stau­an­la­gen das Zei­chen “Was­ser­alarm“ getes­tet. Es besteht aus zwölf tie­fen Dau­er­tö­nen von je 20 Sekun­den in Abstän­den von je 10 Sekun­den. Gesamt­schwei­ze­risch wer­den mehr als 8’000 Sire­nen davon 5’000 fest instal­liert und rund 2800 mobil auf ihre Funk­ti­ons­tüchtig­keit getes­tet.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm? 

Für einen opti­ma­len Schutz muss nicht nur die Funk­ti­onsfähig­keit der Sire­nen sicher­ge­stellt sein, die Bevöl­ke­rung muss auch das rich­ti­ge Ver­hal­ten bei einem Sire­nen­alarm ken­nen. Wenn der “All­ge­mei­ne Alarm” aus­ser­halb eines ange­kün­dig­ten Sire­nen­tests ertönt, bedeu­tet dies, dass eine Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung möglich ist. In die­sem Fall ist die Bevöl­ke­rung auf­ge­for­dert, Radio zu hören, die Anwei­sun­gen der Behör­den zu befol­gen und die Nach­barn zu infor­mie­ren.

Der “Was­ser­alarm” bedeu­tet, dass eine unmit­tel­ba­re Gefähr­dung unter­halb einer Stau­an­la­ge besteht. In diesem Fall ist die Bevöl­ke­rung auf­ge­for­dert, das gefähr­de­te Gebiet sofort zu ver­las­sen. In den Gemein­den War­tau, Sar­gans, Vil­ters-Wangs, Bad Ragaz, Pfä­fers, Mels, Ben­ken und Uznach sind Was­ser­alarm­si­re­nen installiert. 

Informationen zur Alarmierung

Hin­wei­se und Ver­hal­tens­re­geln fin­den Sie auf den hin­ters­ten Sei­ten jedes Tele­fon­bu­ches, auf Tele­text Sei­te 680 der SRF-Sen­der sowie im Inter­net unter
https://www.alert.swiss/de/vorsorge/sirenentest.html

Die Bevöl­ke­rung wird um Ver­ständ­nis für die mit dem Sire­nen­test ver­bun­de­nen Unan­nehm­lich­kei­ten gebeten.


9000 St.Gallen, 26.01.2022


Amt für Mili­tär und Zivil­schutz
des Kan­tons St.Gallen
Koor­di­na­ti­onsstel­le Bevölkerungsschutz

 

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